Was Sie bei Preiserhöhungen tun können und welche Rechte Sie haben
Gaspreiserhöhungen sind ärgerlich, aber Sie haben Rechte. Mit dem Sonderkündigungsrecht können Sie schnell zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Erfahren Sie hier, wie Sie richtig reagieren.
Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet: Sie können den Vertrag mit nur 2 Wochen Frist zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen. Dies ist kostenlos und unabhängig von der ursprünglichen Vertragslaufzeit.
Der Gasanbieter muss eine Preiserhöhung mindestens 6 Wochen vorher schriftlich ankündigen. Die Ankündigung muss die neuen Preise und den Zeitpunkt der Erhöhung deutlich machen. Erst nach dieser Frist kann die Preiserhöhung wirksam werden.
Nutzen Sie unser Vergleichstool und finden Sie einen günstigeren Anbieter.
Zum GasvergleichZuletzt aktualisiert: 09. Januar 2026 | Redaktion Energievergleich